Gutachten bei Sachversicherungsschäden

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer effektiven Schadenregulierung. Nachdem ein Sach- oder Haftpflichtschaden an einem Gebäude entstanden ist, ist zur Schadenregulierung die genaue Schadensursache sowie der schadenbedingte Reparaturaufwand zu ermitteln.

Ein Gebäudeschaden im oder am Haus kann gravierende Kosten zur Folge haben – auch wenn die Ursache zunächst gering erscheint. Zur Beurteilung im Versicherungsfall ist eine schnelle und genaue Ermittlung der Schadenursache unerlässlich.

Neben detaillierten, sachverständigen Feststellungen erhalten Sie Aussagen über die notwendigen Schadenminderungsmaßnahmen und den schadenbedingten Reparaturaufwand, sowie eine Einschätzung zu einem möglichen Regress. Wir ermitteln für Sie die Schadenursache, die Schadenhöhe und die Möglichkeit der Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung gleichwertiger Alternativen.

Ein schriftliches Gutachten mit einer Kostenschätzung, jeweils zum Neu- und Zeitwert, sowie eine Fotodokumentation werden erstellt.

Werkstofftechnik- und Materialschadengutachten können auf Wunsch in Zusammenarbeit mit namhaften Materialprüfanstalten und Laboren ausgeführt werden.

Für folgende Aufgaben stehen wir gerne zur Verfügung:

  • Koordinieren von Erstmaßnahmen im Schadenfall

    Um den Schaden nicht zu vergrößern sind häufig umfangreiche Erstmaßnahmen erforderlich. Diese können wir gemeinsam mit Dienstleistern koordinieren.

  • Ermittlung der Schadenhöhe

    Ist nach einem Schadensfall die Schadensursache, die Eintrittspflicht und die Haftung geklärt, bleibt die Frage nach der Schadenhöhe. Diese können wir mit fundiertem Fachwissen zuverlässig errechnen, etwa mittels ortsüblicher Einheitspreise am Schadentag.

  • Hinzuziehen von Werkstoff- und Materialprüfungen sowie Laboren

    Bei nicht eindeutigen Ursachen arbeiten wir mit entsprechenden Materialprüfanstalten und Laboren zusammen, um die Ursache zu finden.

  • Ermittlung der Schadensursache

    Ist die Schadensursache bei Sach- und Haftpflichtschäden offensichtlich, genügt meist ein Kurzgutachten, um den Schadenfall versicherungstechnisch zu bewerten. Die Schadenfeststellung gibt einen kompakten Überblick über den Sachverhalt mit Kostenschätzung und Fotodokumentation.

  • Ermittlung des Ersatzwertes (=Versicherungswert)

    Insbesondere bei umfangreichen Gebäudeschäden wird der Ersatzwert des Gebäudes per Schadentag zum Neuwert und zum Zeitwert ermittelt.

  • Regressansprüche

    Mögliche Regressansprüche werden geprüft.

  • Erstellung eines Schadengutachtens

    Ist die Ursache umfangreicher, dann wird ein Schadengutachten erstellt.

  • Ermittlung der Zeitwerte

    Bei Haftpflichtschäden und bei größeren Gebäudeschäden wird die Entwertung der einzelnen Bauteile und damit der Zeitwert des Gesamtschadens detailliert ermittelt.

  • Sachverständigenverfahren

    Auch in einem Sachverständigenverfahren, auch z. B. gegenüber dem Sachverständigen der Versicherung, sind wir gerne für Sie tätig.

Folgende Schäden können unter Versicherungsschäden fallen:

Alle versicherten Sachen (in der Gebäudeversicherung also das Bauwerk und seine Bestandteile) sind gegen Schäden versichert, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen. Gemeint ist Leitungswasser, das seinen vorgesehenen Weg Beispiele für den „vorgesehenen Weg“ sind Rohre der Wasserver- und -entsorgung, der Heizung, damit verbundene Schläuche oder andere verbundene Einrichtungen (z. B. sanitäre Ausstattungsgegenstände wie Waschbecken, Duschtasse).

Der Begriff „Leitungswasser“ ist dabei von anderem Wasser abzugrenzen. Damit sich die Vertragspartner dieser Abgrenzung nicht nur über den Sprachgebrauch annähern können, enthalten die Versicherungsbedingungen Konkretisierungen zum Begriff „Leitungswasser“. Beispielsweise gibt es Ausschlüsse zu Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer oder Wasser aus Eimern oder Gießkannen verlässt und dann auf versicherte Sachen trifft, die durch Nässe oder Feuchtigkeit beschädigt oder zerstört werden.

Neben den Schäden, die Leitungswasser am Gebäude und seinen Bestandteilen verursacht, sind in der Leitungswasserversicherung Bruchschäden an Rohren versichert. Die Rohrbruch-versicherung verlangt nach keiner speziellen Schadenursache; sie bietet Deckung unabhängig davon, ob der Bruch z. B. durch Frost, Korrosion, Materialermüdung oder mechanische Einwirkung entstanden ist. Voraussetzung ist ein Substanzschaden am Rohr.

Allerdings bezieht sich die Rohrbruchversicherung ausdrücklich nur auf einen klar definierten Teil der versicherten Sachen, nämlich bestimmte Rohre. Innerhalb von Gebäuden sind das die Rohre der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen), der Heizung und von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Außerhalb von Gebäuden sind Zuleitungsrohre der Wasserversorgung und Rohre der Heizungsanlagen versichert, soweit diese Rohre der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen. Außerdem müssen die Rohre sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden und der Versicherungsnehmer muss die Gefahr für diese Rohre tragen.

Die Leitungswasserversicherung bietet auch Deckung gegen Bruchschäden durch Frosteinwirkung. Mitversichert sind eine Reihe an — ausdrücklich und im jeweiligen Bedingungswerk abschließend genannten — Installationen, sofern sich diese innerhalb von Gebäuden befinden:

  • Badeeinrichtungen
  • Waschbecken
  • Spülklosetts
  • Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser)
  • Heizkörper
  • Heizkessel
  • Boiler oder vergleichbare Teile von Warm-wasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen

In der Regel wird von Überschwemmung gesprochen, wenn ein Hochwasser zur Ausuferung von oberirdischen Gewässern führt oder erhebliche Niederschlagsmengen dazu führen, dass das Versicherungsgrundstück größtenteils mit Wasser bedeckt ist.

Bei schweren Niederschlägen steigt der Wasserpegel über die so genannte Rückstauebene. Gemeint ist dabei meist die Höhe der Straßenoberkante, auf der das Wasser ungehindert abfließen kann. Tieferliegende Räume im Souterrain oder Keller können, wenn keine Vorkehrungen dafür vorgesehen sind, schnell geflutet werden. Dabei werden Bodenbeläge, Möbel und Hausrat durchfeuchtet.

Hagel ist als „fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern“ definiert. Als Hagel werden Eiskörner mit einem Durchmesser von mehr als 0,5 Zentimetern definiert (ist der Durchmesser geringer, handelt es sich um Graupel). Schäden durch Hagel sind auch versichert, wenn sie unabhängig von einem Sturm entstehen.

Bei Sturm handelt es sich um „eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort“. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde. In der Praxis ist die (vergangene) Windstärke für die meisten Orte nicht nachweisbar. Die Versicherungsbedingungen sehen deshalb die Möglichkeit einer Entschädigung auch ohne Windmessgerät vor, wenn der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Nachweis erbringt.

Sie möchten weitere Informationen oder haben Fragen?
Schreiben Sie uns eine E-Mail!